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Das Recht auf Vergessenwerden: Google bietet Antragsformular zur Entfernung von Inhalten aus den Suchergebnissen

Das Recht auf Vergessenwerden: Google bietet Antragsformular zur Entfernung von Inhalten aus den Suchergebnissen
Jakob Straub

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Google setzt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs um und bietet ab sofort ein Formular, um die Entfernung von Inhalten aus den Suchergebnissen zu beantragen. Das Urteil räumt das Recht auf Vergessenwerden ein und verlangt von Suchmaschinen, in Einzelfällen Links zu Inhalten im Zusammenhang mit einer Person auf deren Wunsch zu löschen. In Deutschland will Google mit der Bundesregierung zusammenarbeiten, um eine Schiedsstelle für die Löschanträge einzurichten.

Im Antragsformular zur Entfernung aus den Suchergebnissen gemäß Europäischem Datenschutzrecht fragt Google mehrere Details ab. Antragsteller benötigen eine Ausweiskopie und müssen ihren vollständigen Namen sowie eine E-Mail-Adresse angeben. Das Formular erlaubt die Eingabe mehrerer Adressen, die Google in Zukunft nicht mehr in den Suchergebnissen anzeigen soll. Als Begründung können Nutzer zum Beispiel angeben, dass die Inhalte irrelevant, veraltet oder unangemessen sind. Der Antrag wird digital unterschrieben. In unserer Anleitung fassen wir zusammen, wie das Ausfüllen des Antrags genau vor sich geht.Das Recht auf Vergessen: Google bietet Antragsformular zur Entfernung von Inhalten aus den Suchergebnissen

Seit der Urteilsverkündigung sind bei Google in ganz Europa bereits mehrere tausend Anträge auf Löschung von Links eingegangen. Der Google-Vorstandsvorsitzende Eric Schmidt zeigte sich von der Entscheidung des Gerichts enttäuscht. Dennoch will Google ein Expertengremium einberufen, zu dessen Mitgliedern unter anderem Wikipedia-Gründer Jimmy Wales zählen und Frank La Rue, der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit.

In Deutschland will die Bundesregierung so schnell wie möglich eine Schlichtungsstelle für den Umgang mit den Anträgen einrichten. Die Suchmaschinen dürften nicht willkürlich entscheiden, sagte Ole Schröder, der zuständige Staatssekretär im Innenminsterium. Von Google selbst gibt es noch keine Angabe, wann das Unternehmen die Anträge bearbeiten und Links aus den Suchergebnissen entfernen will.

Nach Aussage von Yahoo überlegt das Unternehmen, inwiefern das Urteil die Yahoo-Dienste und seine Nutzer betrifft. Von Microsoft als Betreiber der Suchmaschine Bing gibt es bisher keine Angaben zu einer Umsetzung des Urteils oder Löschungsanträgen.

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Quelle: Google Support

Via: The Guardian

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